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Zur einvernehmlichen Auflösung eines Mietvertrags

MietrechtRechtsprechungJudikaturMartin Eberweinimmolex 2026/28immolex 2026, 61 Heft 2 v. 13.2.2026

Den Mietvertragsparteien steht es frei, einverständlich die Auflösung eines Mietverhältnisses zu vereinbaren. Die Vertragsfreiheit ist nur dann durch § 29 MRG eingeschränkt, wenn die Auflösung des Mietvertrags der Umgehung des MRG dient, der Mieter sich also in einer Drucksituation befindet.

3 Ob 143/25p

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