Die Veräußerung inländischer Grundstücke unterliegt der Immobilienertragsteuer (Immo-ESt). Falls die Veräußerung eines ausländischen Grundstücks durch einen Steuerinländer erfolgt, stellt sich die Frage, wie dies in der inländischen Steuererklärung zu berücksichtigen ist, da Steuerinländer grundsätzlich das Welteinkommen versteuern müssen. Der folgende Beitrag soll einen Überblick über die Steuerfolgen ausländischer Grundstücke liefern.

