Der Verwalter ist verpflichtet, eine ordentliche und richtige Abrechnung zu legen. Wird die Überprüfung der Abrechnung beantragt, dann muss vom Gericht auch geprüft werden, ob eine beanstandete Ausgabenposition durch Vereinbarung oder Gesetz gedeckt ist. Weiters ist zu prüfen, ob die Ausgabe - im Rahmen einer ordentlichen Verwaltung - pflichtgemäß getätigt wurde.
5 Ob 32/22z