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Ersitzung einer Dienstbarkeit

LiegenschaftsrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2023/27immolex 2023, 60 - 61 Heft 2 v. 8.2.2023

Das Gebrauchsrecht ist auf den persönlichen Gebrauch des Berechtigten beschränkt. Im Gegensatz dazu kann der Fruchtgenussberechtigte sein Nutzungsrecht auch anderen überlassen.

Eine persönliche Dienstbarkeit wie das Gebrauchsrecht und das Fruchtgenussrecht kann zwar auch als Grunddienstbarkeit bestellt werden, aber nur mit einer zeitlichen Begrenzung.

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