Fast jeder Mietvertrag wird durch eine Kautionsvereinbarung besichert. Trotz dieser praktischen Relevanz gibt es keine Regelung zur Kautionshöhe. Derzeit ist eine Kautionsforderung von drei Bruttomonatsmieten üblich. Im Beitrag wird die Rechtslage hinsichtlich der Kautionshöhe im Voll-, Teil- und Nichtanwendungsbereich des MRG dargestellt. Ebenso wird ein Rechtsvergleich zu Deutschland und der Schweiz vorgenommen.