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Angemessenheit des Fixpreises

WohnungsgemeinnützigkeitsrechtRechtsprechungJudikaturFritz Ibyimmolex 2023/8immolex 2023, 19 - 20 Heft 1 v. 13.1.2023

Über Anträge wegen offenkundiger Unangemessenheit des Fixpreises ist im Außerstreitverfahren zu entscheiden. Offenkundig unangemessen ist der Fixpreis nur dann, wenn der ortsübliche Preis für gleichwertige frei finanzierte Objekte überschritten wird.

5 Ob 35/22s

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