vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zum Ausmaß der Mäßigung des Provisionsanspruchs

MaklerrechtRechtsprechungJudikaturMartin Eberweinimmolex 2023/179immolex 2023, 382 - 383 Heft 11 v. 10.11.2023

Das Ausmaß der Provisionsminderung nach § 3 Abs 4 MaklerG richtet sich ausschließlich nach der Schwere der vom Makler begangenen Pflichtverletzung und kann immer nur im Einzelfall unter Berücksichtigung der dem Makler erkennbaren Interessen vorgenommen werden. Wie sich die Pflichtverletzung auf die Abwicklung des Geschäfts ausgewirkt hat, ist ohne Bedeutung, es kommt auch nicht darauf an, ob durch die Pflichtverletzung ein Schaden eingetreten ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!