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Vertragliche Ausgestaltung von Contracting-Verträgen im Wohnungseigentum

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungJudikaturClemens Bergerimmolex 2023/172immolex 2023, 368 - 371 Heft 11 v. 10.11.2023

Eine Klausel, wonach eine Heizzentrale nicht Gegenstand der vom Bauträger zu erbringenden Leistungen sei und im Eigentum des Contractors verbleibe und in der auf den dem Kaufvertrag angeschlossenen Rahmenvertrag verwiesen wird, ist hinreichend klar. Dem Erwerber muss die wirtschaftliche Bedeutung dieser Auslagerung der Wärmeversorgung an einen Dritten, nämlich die Tatsache, dass ihm dafür nicht durch den Kaufpreis abgedeckte Zusatzkosten entstehen, er also wirtschaftlich betrachtet letztlich auch anteilige Errichtungskosten der Heizungsanlage zusätzlich zum Kaufpreis tragen muss, bewusst sein. Die finanzielle Tragweite dieser Regelung wird nicht verschleiert, so dass es nicht zu beanstanden ist, wenn vom BerG angesichts der klaren Formulierung der Regelung des Contractings das Erfordernis einer rechnerischen Gegenüberstellung verneint wird.

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