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Konnexe Zusatzgeschäfte nach § 7 Abs 4 WGG - Endstation Kläranlage?

WohnungsgemeinnützigkeitsrechtBeitragAufsatzNanna Julika Safferthal, Michaela Zadrazilimmolex 2022/188immolex 2022, 421 - 424 Heft 12 v. 7.12.2022

Gemeinnützige Bauvereinigungen (GBV) dürfen grundsätzlich nur im Rahmen des in § 7 Abs 12 WGG (FN ) näher bestimmten Geschäftskreises handeln. Außerhalb dieses Regelgeschäftskreises liegende Geschäfte bedürfen gem § 7 Abs 4 der Zustimmung der zuständigen Landesregierung. Zu untersuchen ist der zulässige Rahmen, in dem GBV Zusatzgeschäfte tätigen dürfen.

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