Ein Antrag auf Einräumung eines Notwegs ist zulässig, wenn damit die - notwendige - Erweiterung einer bestehenden Wegedienstbarkeit angestrebt wird. Ein Anspruch auf Einräumung eines Notwegs ist unverjährbar.
1 Ob 62/22g
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Ein Antrag auf Einräumung eines Notwegs ist zulässig, wenn damit die - notwendige - Erweiterung einer bestehenden Wegedienstbarkeit angestrebt wird. Ein Anspruch auf Einräumung eines Notwegs ist unverjährbar.
1 Ob 62/22g
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