Eine Freiheitsersitzung kann auch nur zur Einschränkung der Dienstbarkeit führen, etwa bezüglich der räumlichen Ausdehnung, des Zeitraums der Ausübung oder auch des Umfangs der Dienstbarkeit (zB Einschränkung eines Fahrrechts auf ein bloßes Gehrecht).
7 Ob 78/22d