Stehen zwei Liegenschaften im Eigentum derselben Person, dann kann zwischen ihnen keine Dienstbarkeit begründet werden, wohl aber, wenn der Eigentümer der einen Liegenschaft nur Miteigentümer der anderen Liegenschaft ist.
8 Ob 52/22p
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Stehen zwei Liegenschaften im Eigentum derselben Person, dann kann zwischen ihnen keine Dienstbarkeit begründet werden, wohl aber, wenn der Eigentümer der einen Liegenschaft nur Miteigentümer der anderen Liegenschaft ist.
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