vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abweichende Abstimmungseinheit

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungJudikaturStephanie Kulhanekimmolex 2021/142immolex 2021, 297 - 298 Heft 9 v. 3.9.2021

Die Festlegung korrespondierender Abstimmungseinheiten durch gerichtliche Entscheidung nach § 32 Abs 6 WEG ist auch dann zulässig, wenn eine Vereinbarung über abweichende Abrechnungseinheiten getroffen wurde, zugleich aber erwiesen ist, dass damit nicht auch von der Einrichtung korrespondierender Abstimmungseinheiten Abstand genommen werden sollte.

5 Ob 2/21m

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!