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Erstmalige Brauchbarkeit eines WE-Objekts - eine Erhaltungsarbeit?

WohnungseigentumsrechtRechtsprechungJudikaturStephanie Kulhanekimmolex 2021/141immolex 2021, 296 - 297 Heft 9 v. 3.9.2021

Voraussetzung jeder Erhaltungsarbeit ist, dass eine Reparaturbedürftigkeit vorliegt, also eine Einschränkung der Funktionsfähigkeit oder der Brauchbarkeit, ein sonst bestehender Mangel oder doch eine Schadensgeneigtheit der betreffenden Bauteile gegeben ist.

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