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Zur Neuerrichtung eines Mietgegenstands

MietrechtRechtsprechungJudikaturJulia Kaincimmolex 2021/117immolex 2021, 244 - 247 Heft 7 und 8 v. 15.7.2021

Die Formulierung "neu errichtet" zielt auf die Erweiterung eines bereits bestehenden Gebäudes durch (unter anderem) den Ausbau des Dachbodens ab und stellt darauf ab, dass ein zuvor nicht vorhandenes Mietobjekt (neu) gewonnen wird, also zum bestehenden Bestand hinzukommt.

5 Ob 177/20w

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