Abzustellen ist bei der Beurteilung der Redlichkeit darauf, ob ein durchschnittlicher Verkehrsteilnehmer die in der Ausübungshandlung liegende Rechtsverletzung erkennen hätte können. Bei einer Tafel "Privatweg, Durchfahrt verboten" ist für jedermann eindeutig klar, dass nach dem Rechtsstandpunkt des Aufstellers eine Durchfahrt generell nicht zulässig sein sollte.
5 Ob 1/21i