vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Von dritter Seite übernommene Sanierungskosten sind Gegenleistung für den Erwerb des Grundstücks

ImmobilienbesteuerungRechtsprechungJudikaturErnst Gallimmolex 2021/112immolex 2021, 233 - 234 Heft 6 v. 8.6.2021

War der wohlverstandene und einheitliche Vertragswille auf den Kauf von Büroflächen in (teil-)saniertem Zustand durch den Steuerpflichtigen, somit nach Fertigstellung näher genannter Arbeiten, gerichtet, und waren diese Gegenstand eines einheitlichen Erwerbsvorgangs, ist der in einem gesonderten Vertrag von einer anderen Person als dem Steuerpflichtigen vereinbarte und an die Verkäuferin für die Arbeiten geleistete "Werkpreis" als Teil der Gegenleistung für den Erwerb der (teil-)sanierten Büroflächen durch den Steuerpflichtigen anzusehen. Dass dabei ein Teil der Gegenleistung nicht vom Steuerpflichtigen entrichtet wurde, ist im Hinblick auf § 5 Abs 3 Z 2 GrEStG 1987 für die grunderwerbsteuerliche Beurteilung ohne Bedeutung, weil es nicht darauf ankommt, aus wessen Vermögen die Gegenleistung aufgebracht wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!