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Zur nachträglichen Verhaltensbesserung

MietrechtRechtsprechungJudikaturJulia Kaincimmolex 2021/5immolex 2021, 11 Heft 1 v. 12.1.2021

Ein Bestandverhältnis wird nach Verwirklichung eines Auflösungsgrundes gem § 1118 ABGB bereits mit Zugang der Auflösungserklärung beendet. Deshalb ist eine spätere Besserung des Verhaltens des Bestandnehmers rechtlich bedeutungslos.

8 Ob 53/20g

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