Neben der noch einer Entscheidung harrenden Verrechnung (= Verwendungsregel) des EVB stellen sich (zumindest) zwei weitere praxisrelevante und - soweit ersichtlich - bisher literarisch nur teilweise (FN ) bzw gar nicht aufgearbeitete Fragen, nämlich die (Un-)Zulässigkeit der Vorschreibung liegenschaftsübergreifender EVB sowie die Handhabung der EVB-Verrechnung bei "schrumpfendem" EVB-Pool und Vermietung neben bzw anstelle der GBV durch nicht privilegiert erwerbende Dritte. Diesen Fragen wird im folgenden Beitrag nachgegangen.