Durch die Verweise in § 16 Abs 3 und 4 WGG und landesgesetzliche Vorgaben spielt der Nutzwert iSd WEG unter Umständen bereits lange vor einer Wohnungseigentumsbegründung eine erhebliche Rolle in der WGG-Baulichkeit. Dabei ist insb fraglich, welche Bedeutung in diesem frühen Stadium der Widmung der einzelnen Objekte zukommt.
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