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Zur Ausführung der Kündigungsgründe - von der Ziffernkündigung zur Individualisierung

MietrechtAufsatzEike Lindingerimmolex 2020, 6 - 8 Heft 1 v. 8.1.2020

Allgemeines

Grundsätzlich ist die Angabe von Kündigungsgründen der Norm des § 562 ZPO nicht zu entnehmen. Dies gilt jedoch nicht für jene Bestandverhältnisse, die dem MRG insb hinsichtlich der Kündigungsschutzbestimmungen unterliegen.

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