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Verschmelzung des Mieters bewirkt kein neues Mietverhältnis iSd § 28 Abs 38 UStG

ImmobilienbesteuerungAufsatzChristian Oberkleiner, Gottfried Sulzimmolex 2019, 221 - 224 Heft 6 v. 6.6.2019

Das Erk BFG 6. 6. 2018, RV/5101672/2014, (FN ) wonach die Verschmelzung der anmietenden Gesellschaft nach dem 31. 8. 2012 zu keinem Ausschluss von der Optionsmöglichkeit nach § 6 Abs 2 iVm § 28 Abs 38 UStG 1994 führt, weil kein neues Mietverhältnis begründet wird, wurde nun auch vom VwGH (FN ) bestätigt.

Abstract aus immolex bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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