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Anmerkung der Verfügungsbeschränkung für deutsche Immobilienfonds im Grundbuch zulässig

VerfahrensrechtRechtsprechungJudikaturN. N.immolex 2019/40immolex 2019, 143 - 144 Heft 4 v. 3.4.2019

Die Anmerkung der Verfügungsbeschränkung zugunsten der Verwahrstelle einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach deutschem Recht ist gem § 20 lit a GBG zulässig. Auch eine Anmerkung unter Heranziehung von § 20 lit b GBG wäre möglich; alles andere wäre eine unzulässige Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit. Für die Einverleibung des Eigentumsrechts der AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft und die Anmerkung der Verfügungsbeschränkung ist eine notariell beglaubigte Zustimmungserklärung der Verwahrstelle im Original vorzulegen.

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