Ausgangspunkt
In der Vergangenheit führte die Besteuerung von Zahlungen iZm der Einräumung von Leitungsrechten (FN 1) auf Grund der Aufteilungsregelung für die Zerlegung des Auszahlungsbetrags in steuerfreie und steuerpflichtige Komponenten immer wieder zu Rechts- und Planungsunsicherheiten.