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Berechtigen der Nichterlag oder das Nichtauffüllen der Kaution zur Vertragsauflösung?

MietrechtAufsatzReinhard Pesekimmolex 2019, 6 - 11 Heft 1 v. 16.1.2019

Nach der Rsp ist dem Bestandgeber eine Vertragsauflösung nach § 1118 ABGB verwehrt, wenn der Bestandnehmer die vereinbarte Kaution nicht erlegt. Jüngst hat der OGH in der E 5 Ob 60/18m ausgesprochen, dass auch die Verletzung der Pflicht des Bestandnehmers zur Wiederauffüllung der während des Bestandverhältnisses verminderten Kaution keine Vertragsauflösung nach § 1118 ABGB rechtfertige. Der folgende Beitrag unterzieht diese Standpunkte der Judikatur einer kritischen Würdigung.

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