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Vereinbarung einer Pflicht zum Auffüllen der Kaution

MietrechtRechtsprechungN. N.immolex 2019/1immolex 2019, 11 - 12 Heft 1 v. 16.1.2019

Es besteht zwar keine gesetzliche Pflicht, eine teilweise verbrauchte Kaution wieder aufzufüllen; eine entsprechende Verpflichtung des Mieters kann aber rechtswirksam vereinbart werden. Die Verletzung einer solchen Pflicht kann die Auflösung des Mietvertrags gem § 1118 Fall 2 ABGB allerdings nicht rechtfertigen.

5 Ob 60/18m

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