Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung hatte sich der erkennende Senat zu der Frage zu äußern, ob ein einzelner Wohnungseigentümer entgegen einem Abtretungsverbot Ansprüche aus einer Gebäudeversicherung geltend machen kann.
Rechtsgrundlagen: § 18 WEG; § 75 VersVG