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Zum Wegehaltebegriff bei Veranstaltungen

SchadenersatzrechtJudikaturBearb. v. Dr. Christian Prader, RAimmolex-LS 2012/63immolex-LS 2012, 197 Heft 7 und 8 v. 1.7.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt der erkennende Senat verbindlich fest, ob die Überlassung einer Straße zum Zweck der Durchführung einer Veranstaltung bereits eine haftungsbegründende Mithaltereigenschaft des vermeintlichen Schädigers begründet.

Rechtsgrundlagen: § 1319a ABGB

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