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Winterbetreuungspflicht des Liegenschaftseigentümers betreffend Stiegenanlage: Maßgeblich ist die Benutzbarkeit durch jedermann

Miet- und WohnrechtJudikaturimmolex 2012/61immolex 2012, 185 - 186 Heft 6 v. 1.6.2012

Zusammenfassung: Vorliegender Sache wohnt die Frage inne, wen die (Räum-)Pflicht nach § 93 StVO trifft. Kommt es dahingehend bei einer Stiegenanlage auf die Besitz- und Eigentumsverhältnisse an?

Rechtsgrundlagen: § 93 StVO

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