Zusammenfassung: Gegenständlich war zu klären, ob die Mehrheit der Wohnungseigentümer zulasten der Minderheit wirksam auf den Rechnungslegungsanspruch verzichten kann.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 3 WEG; § 34 WEG
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Zusammenfassung: Gegenständlich war zu klären, ob die Mehrheit der Wohnungseigentümer zulasten der Minderheit wirksam auf den Rechnungslegungsanspruch verzichten kann.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 3 WEG; § 34 WEG
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