Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage zu, unter welchen Voraussetzungen eine nachträgliche Änderung der Aufteilung von Aufwendungen durch eine gerichtliche Entscheidung in Frage kommt. Welche Kriterien haben dahingehend vorzuliegen?
Rechtsgrundlagen: § 32 Abs 5 WEG