Zusammenfassung: Vorliegend war zu klären, wie weit die baubehördliche Bewilligung als Genehmigungsvoraussetzung Verfahren nach § 16 Abs 2 WEG zu beeinflussen vermag. Kann in deren Ermangelung die Zustimmung widersprechender Wohnungseigentümer ersetzt werden?
Rechtsgrundlagen: § 16 WEG