Zusammenfassung: Im Rahmen seiner Entscheidung klärt der OGH die Frage, wie sich die Beherbergung von Gästen in einem Wohnungseigentumsobjekt rechtlich beurteilt. Liegt Widmungswidrigkeit vor und wie sind solche Verträge von "reinen" Bestandverträgen abzugrenzen?
Rechtsgrundlagen: § 16 WEG; § 52 WEG