Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich dem nachbarrechtlichen Anspruch des Übergangenen, der durch Lichteffekte beeinträchtigt wird, in einem anlagenrechtlichen Genehmigungsverfahren unter Zugrundelegung der ortsüblichen Nutzung zu.
Rechtsgrundlagen: § 364 ABGB; § 364a ABGB