Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmet sich der Frage, ob im Vorgründungsstadium von Wohnungseigentum getroffene Vereinbarungen iSd. § 32 Abs 2 WEG auf die Eigentümergemeinschaft übergehen. Wer kann rechtsunwirksame Vereinbarungen geltend machen?
Rechtsgrundlagen: § 37 Abs 5 WEG; § 32 Abs 2 WEG; § 38 WEG