Zusammenfassung: Der Gerichtshof hatte sich mit seiner Entscheidung der Frage zuzuwenden, unter welchen gegebenen Voraussetzungen ein zwischen Ehegatten verbüchertes Belastungs- und Veräußerungsverbot aufgelöst werden kann. Liegt ein wichtiger Grund vor?
Rechtsgrundlagen: § 364c ABGB; § 93 EheG