Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung des VwGH widmet sich differenzierend dem Entstehen von Abgabenanspruch und Abgabenzahlungsanspruch in Hinblick auf einen verfahrensgegenständlichen Streitwert von EUR 12,--.
Rechtsgrundlagen: § 3 NÖ SeuchenvorsorgeabgabeG; § 4 NÖ SeuchenvorsorgeabgabeG; § 5 NÖ SeuchenvorsorgeabgabeG