Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung klärt der VwGH die Frage eingehend, ob auch bei einem Dachbodenrückbau Kanalbenützungsgebühr anfällt, wenn das betroffene Geschoß keine Verbindung zum Kanalnetz mehr aufweist.
Rechtsgrundlagen: § 1a NÖ KanalG; § 5 NÖ KanalG