Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob ein angehobener Mietzins bei Unternehmensverpachtung auf dem Boden des 12a MRG auch bei Fehlen einer entsprechenden Vereinbarung wertgesichert erfolgt. Verfristet dieses Recht unter Umständen?
Rechtsgrundlagen: § 12a Abs 5 MRG; § 985 ABGB