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Zum Zweck des Schriftlichkeitsgebots für befristete Mietverträge

Miet- und WohnrechtJudikaturAnmerkung von Dr. Christian Prader, RAimmolex 2012/4immolex 2012, 15 - 17 Heft 1 v. 1.1.2012

Zusammenfassung: Verfahrensgegenständlicher Sache wohnt die Frage inne, ob es dem Schriftformgebot bei befristeten Mietverträgen entspricht, wenn der Vermieter bloß auf der ersten Vertragsseite unterschreibt.

Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 8 MRG; § 29 Abs 1 Z 3 MRG

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