Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung befasst sich vorwiegend mit der Frage, ob in Hinblick auf den Vorsteuerabzug der Nutzungsüberlassung einer Wohnimmobilie an den Stifter eine unternehmerische Tätigkeit innewohnt.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 UStG