Zusammenfassung: Mit seinem Beitrag thematisiert der Verfasser das Begriffsbild der Vertragsformblätter näher und versucht sich, ausgehend von § 305 BGB, an einer näheren Bestimmung, und zwar auch hinsichtlich "AGB".
Rechtsgrundlagen: § 864a ABGB; § 879 ABGB; § 6 KSchG; § 305 dBGB