Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, welche Verbesserungsarbeiten ein Vermieter zum Erreichen der Barrierefreiheit vornehmen muss und welche überschießend sind.
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 2 Z 1 MRG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, welche Verbesserungsarbeiten ein Vermieter zum Erreichen der Barrierefreiheit vornehmen muss und welche überschießend sind.
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 2 Z 1 MRG
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