Zusammenfassung: In Bezug auf eigenmächtige Substanzveränderungen eines Miteigentümers wendet sich die erkennende Instanz der Frage zu, ob und unter welchen Voraussetzungen schikanöse Rechtsausübung vorliegt. Ist die bloße Genehmigungsfähigkeit solcher Tätigkeiten als Vorfrage zu prüfen?
Rechtsgrundlagen: § 16 WEG; § 523 ABGB; § 1295 ABGB