§ 16 Abs 1 MRG; § 16 Abs 2 MRG
In vorliegender Entscheidung wird der Frage nachgegangen, ob das Schriftformgebot einer nachträglichen Mietzinsvereinbarung mit einem einfachen E-Mail, also ohne Unterschrift, erfüllt ist und wie der Richtwertmietzins zu ermitteln ist.