§ 863 ABGB; § 1109 ABGB
Der OGH stellt in vorliegender Entscheidung fest, in welchem Falle das Zurücksenden der Schlüssel eines Bestandobjekts als konkludente einvernehmliche Auflösung des Bestandvertrags verstanden werden kann.
OGH 21.1.2011, 9 Ob 26/10d