§ 830 ABGB
In verfahrensgegenständlicher Sache hatte der OGH die Unzeit im Teilungsstreit unter Zugrundelegung eines obligatorischen Wohnrechts zu beurteilen.
OGH 29.3.2011, 5 Ob 209/10m
§ 830 ABGB
In verfahrensgegenständlicher Sache hatte der OGH die Unzeit im Teilungsstreit unter Zugrundelegung eines obligatorischen Wohnrechts zu beurteilen.
OGH 29.3.2011, 5 Ob 209/10m