§ 22 WGG
Vorliegende Entscheidung stellt klar, dass angefochtene Beweismittel in Bezug auf Mängel erst im Rechtsmittelverfahren angefochten werden können.
OGH 8.3.2011, 5 Ob 232/10v
§ 22 WGG
Vorliegende Entscheidung stellt klar, dass angefochtene Beweismittel in Bezug auf Mängel erst im Rechtsmittelverfahren angefochten werden können.
OGH 8.3.2011, 5 Ob 232/10v