§ 3 Abs 2 MRG
Vorliegende Entscheidung hatte sich differenzierend mit der Erheblichkeit einer Gesundheitsgefährdung zu befassen.
OGH 21.10.2010, 5 Ob 174/10i
§ 3 Abs 2 MRG
Vorliegende Entscheidung hatte sich differenzierend mit der Erheblichkeit einer Gesundheitsgefährdung zu befassen.
OGH 21.10.2010, 5 Ob 174/10i