Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmete sich dem Zuschlag zum Richtwertzins, wenn ein Mietobjekt zu Wohnzwecken und auch gewerblich genutzt wird.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 2 MRG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung widmete sich dem Zuschlag zum Richtwertzins, wenn ein Mietobjekt zu Wohnzwecken und auch gewerblich genutzt wird.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 2 MRG
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